Abschuss von Wölfen im Val d'Hérens abgewiesen

Der Kanton Wallis kann nach bisheriger Gesetzgebung das Wolfsrudel im Val d'Hérens (Kanton Wallis) nicht durch Abschüsse reduzieren. Die Bedingungen für eine Regulierung seien laut Bundesver-waltungsgericht nicht erfüllt. Die gerissenen Schafe waren zu weit entfernt und so unzureichend von den Herdenschutzhunden geschützt.

 

Nach zwei Abschüssen im März 2022 stellte der Kanton Wallis im August beim Bundesamt für Umwelt ein neues Gesuch für die Regulierung des Wolfsrudels. Das Bafu lehnte ab und begründete den Entscheid damit, dass sich mehrere Schafe über 100 Meter vom Nachtweidebereich entfernt aufgehalten hätten. Deshalb waren sie von den Herdenschutzhunden unzureichend geschützt gewesen. So wurde die für einen Abschuss notwendige Mindestanzahl von zehn gerissenen Nutztieren innerhalb von vier Monaten nicht erreicht.

 

Der Kanton zog den Entscheid vor das Bundesverwaltungsgericht und verlor den Prozess zu Gunsten der Wölfe. Die Debatte um die Wolfsregulierung ist damit aber noch lange nicht zu Ende. Schauen wir, was Bundesrat Rösti noch erreichen wird mit seinem Vorstoss, die rund 30 Rudel in der Schweiz auf 12 reduzieren zu wollen. 

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