Gewinn um jeden Preis

Es gibt Verkäufer und Verkäufer! Solche die den Kunden beraten und ihm zu einem guten Kauf verhelfen wollen und solche, bei denen der Gewinn zu jedem Preis ohne Rücksicht auf das Wohlbefinden des Kunden im Vordergrund steht. Eine Erfahrung, die ich als Verkäufer, CEO und ehemaliger Geschäftsinhaber noch im hohen Alter von bald 80 Jahren machen musste. 

 

Der Fall: Meine Frau (82) und ich (79) gehen monatlich in eine Shiatsu-Massage, was uns immer sehr gut tut. Ergänzend dazu hatten wir die Idee, eine sog. Shiatsu-Massagematte zu kaufen. Die Auswahl ist gross und weder im konventionellen Verkaufsgeschäft noch im Onlinehandel kann man so ein Ding ausprobieren. Es gibt grob gesehen zwei Arten solcher Geräte. Die Einen simulieren eine Massagebewegung durch An- und Abschwellen von Luftkammern, die Anderen haben rotierende Kugeln, die sich in Bahnen kreisend bewegen. Ich war der Meinung, das Luftsystem sei anfälliger auf Verschleis und zudem schien mir eine mechanische Einrichtung wirkungsvoller. In einer Vororientierung durch das Internet haben wir uns für eine Matte näher interessiert und ein bestimmtes Gerät gefunden, das als Shiatsu-Massagegerät angepriesen wird.

 

Auf den Onlinekauf wollte ich in diesem Fall verzichten weil man die Ware nur auf dem Bildschirm anschauen kann. Ich überzeuge mich gerne von der Qualität einer Sache indem ich sie anschaue und mit den Händen befühle. In einem Geschäft wurde ich fündig. Ich fragte den Verkäufer, ob ich kurz in die Verpackung reinschauen dürfe um das Material zu begutachten. Er fragte den Filialleiter, der ohne uns zu begrüssen, sagte: "nur ungern". Man liess es dann doch wiederstrebend zu. Das Material, Nähte, Stoffbezug etc. überzeugte mich und ich sagte: "Schade dass man solche Geräte nicht ausprobieren kann". Er erwiederte: "Das geht leider nicht aber dafür haben sie ja ein "Rückgaberecht von 30 Tagen". Mit dieser Aussage war ich überzeugt, kein Risiko einzugehen und wir kauften das Gerät sofort.

 

Zuhause angekommen pakten wir es aus und probierten es an uns je maximal 5 Minuten aus. Wir kamen sofort zum eindeutigen Schluss: "Nein - das kann es nicht sein!" Die rotierenden und wandernden Kugeln, die an Billardkugeln erinnern, sind so hart, dass sie erhebliche Schmerzen bereiten. Die Intensität der Bewegungen sind nicht regulierbar.  Absolut unmöglich für uns "80-jährige!". Wir packten es sorgsam original wieder ein und ich brachte das Gerät gleich am folgenden Tag zurück.

 

Leider waren die Verkäufer absolut nicht kooperativ und wollten kein Geld zurückgeben. Begründung: es sei ein Gerät mit Körperkontakt. Wie soll man ein Gerät dieser Art testen ohne Köperkontakt? Es ist für uns selbstverständlich, dass wir dies voll bekleidet taten. Zudem war die Aussage des Verkäufers "wir hätten ja ein 30-tägigfes Rückgaberecht, an uns hängen geblieben. Jedoch, der Filialleiter hatte kein Verständnis. Die AGB's der Firma sehen kein Rückgaberecht vor und schon gar keine Geldrückgabe. Er bestritt auch wehement, von einem Rückgaberecht gesprochen zu haben. Eine Beratung der Rechtschutzversicherung ergab: Die Ehefrau als Zeugin wird von einem Gericht nicht anerkannt. 

 

Ich hatte die Wahl zwischen Umtausch und Warengutschein. "Ein Umtausch auf was?" fragte ich. Der Filialleiter meinte: "Wir haben viele Waren z.B. Druckerpatronen, Batterien etc." Na fein aber ich möchte mein Geld zurück um mich total neu orientieren zu können. 

 

Fazit: Hätte ich das gleiche Gerät  anderswo "online" bestellt, wäre die Rückgabe keine Frage. So wird es heute überall angeboten. Die Lehre daraus: AGB's sind in der Schweiz eine heilige Kuh. Gekauft ist gekauft ohne Rücksicht auf Verluste - ich meine die Verluste des Kunden. Hauptsache der Umsatz sprich der "Gewinn um jeden Preis" ist gemacht. Was ganz besonders störend wirkt ist, dass man nicht zu seinem Wort steht! 

 

 

Kommentar schreiben

Kommentare: 0